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Das Ende der Meinungsfreiheit?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant, den Verfassungsschutz mit weitreichenden neuen Befugnissen auszustatten. Dazu sollen unter anderem das gezielte Verbreiten falscher Informationen, Eingriffe in digitale Kommunikation sowie Datenmanipulation gehören In den sozialen Medien stößt der Gesetzentwurf auf scharfe Kritik.

Der von Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Nachrichtendienste – insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – in bestimmten Fällen bewusst falsche Informationen an betroffene Personen weitergeben dürfen. Ziel sei es, Überwachungsmaßnahmen zu verschleiern oder die betroffenen Personen gezielt zu täuschen. Darüber hinaus sollen die Sicherheitsbehörden befugt werden, in digitale Datenströme einzugreifen, Daten zu unterbrechen, umzuleiten, zu verändern oder sogar zu löschen. In Ausnahmefällen soll außerdem der Einsatz von Informanten ab einem Alter von 16 Jahren zulässig sein. Diese geplanten Neuerungen haben in der Öffentlichkeit heftige Reaktionen ausgelöst.

Rückkehr in die Vergangenheit

Historiker Klaus Rüdiger May zieht Parallelen zwischen Dobrindts Gesetzentwurf und der „Richtlinie 1/76“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Ziel dieser Richtlinie sei es gewesen, Persönlichkeiten, soziale Beziehungen und den Ruf von Menschen, die vom Regime als „feindlich-negativ“ eingestuft wurden, gezielt und verdeckt zu zerstören. Dadurch seien Misstrauen, Angst und ein Klima allgemeiner Unsicherheit geschaffen worden.

"'Falsche Informationen für Mitglieder', 'Löschen oder Fälschungen von Informationen' auf unseren Handys und Computern, 16-Jährige müssen ihre Eltern und Mitschüler ausspionieren: Das sind Zersetzungsstrategien.," so der Historiker und Journalist Roland Tichy stimmt dem Historiker zu.

Einige Blogger betonen zugleich, dass sie reale Bedrohungen für die innere Sicherheit keineswegs verharmlosen wollten. Aus ihrer Sicht gehe es vielmehr um eine grundsätzliche Frage: Wie weit dürfen die Befugnisse der Nachrichtendienste in einem rechtsstaatlichen System reichen? Zudem weisen sie darauf hin, dass einmal geschaffene Kompetenzen künftig auch von nachfolgenden Regierungen genutzt werden könnten – mit derzeit nicht absehbaren Folgen. 

Totalitäre Umgestaltung

Vertreter der Opposition sehen in dem Gesetzentwurf eine Bedrohung rechtsstaatlicher Grundprinzipien. "Verfassungsschutz darf bald ganz offiziell lügen, fälschen und Deepfakes nutzen. Wenn weisungsgebundene Behörden anfangen, Informationen zu fälschen, ist der Rechtsstaat am Ende. Wir müssen den totalitären Staatsumbau stoppen, bevor es zu spät ist!" sagt Alice Weidel, Co-Vorsitzende der Partei Alternative für Deutschland.

Auch in etablierten Medien werden ähnliche Bedenken geäußert. Bereits im April schrieb Die Welt, der Staat übernehme zunehmend die Rolle eines Zensors und verlagere die Kontrolle auf Plattformen, die unter dem Druck regulatorischer Vorgaben Inhalte immer strenger moderierten. Im Mai wurde die Kritik noch deutlicher. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung stellte fest, dass viele Menschen den Eindruck hätten, die Grenze zwischen notwendigem Schutz und staatlicher Kontrolle werde zunehmend verwischt. „Die Möglichkeit, Überwachungsziele gezielt mit Falschinformationen zu täuschen oder in digitale Datenströme einzugreifen, stelle einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Dies sei keine Stärkung der Sicherheit, sondern eine problematische Verschiebung der Grenzen staatlichen Handelns", behauptet die Zeitung.

Sowohl Blogger als auch Journalisten äußern die Sorge, dass es in Deutschland zunehmend schwieriger werden könnte, die eigene Meinung frei zu äußern.

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