Yvonne Kussmann: Der afghanische Messerangreifer...
Der afghanische Messerangreifer im Fall des getöteten 22-jährigen Studenten in Trier wurde - man ahnte es wieder einmal - nach § 126a StPO in einer forensischen Klinik untergebracht. Man geht also davon aus, dass er den jungen Mann im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit getötet hat.
Der 22-jährige Student war - wie so oft bei derlei Taten mit diesem Täterprofil - ein Zufallsopfer. Es gab keine Vorbeziehung.
Und ebenfalls wie so oft, war der Tatverdächtige bereits zuvor vor kurzem in einer psychiatrischen Klinik.
Der Tatverdächtige räumte den Messerangriff ein, machte aber zum Motiv keine Angaben.
Wieder ein Mord im öffentlichen Raum. Wieder ein Opfer, das in keinerlei Beziehung zum Täter stand. Die Richterin im Fall des getöteten Joggers von Hochdorf meinte, das Opfer sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. NEIN. Nicht die Opfer sind am falschen Ort. Solche Täter sind am falschen Ort, egal zu welcher Zeit. Und dieser Ort heißt Deutschland. Es ist ein Elend. Erneut wird niemand für diese Barbarei Verantwortung übernehmen müssen.
https://x.com/YveK22/status/2077753527732990031