Yvonne Kussmann: Guten Morgen zusammen, ein guter Bericht der BILD über Killer...
Guten Morgen zusammen,
ein guter Bericht der BILD über Killer, die niemand aufhielt.
Die meisten brutalen Verbrechen, die im öffentlichen Raum in den letzten Jahren geschahen eint, dass die Täter zuvor bereits wegen anderer Taten in psychiatrische Kliniken kurzzeitig eingewiesen wurden, weil der Verdacht auf Fremd- und Eigengefährdung vorlag.
Ich könnte aus dem Stehgreif mindestens zwanzig Verbrechen aufzählen mit dieser Vorgeschichte. Beispielhaft sei der afghanische Messerangreifer von Aschaffenburg erwähnt, der den 2-jährigen Jungen und den 41-jährigen Mann im Stadtpark tötete oder aber der Somalier, der im Woolworth in Würzburg drei Frauen tötete und mehrere Menschen lebensgefährlich verletzte.
Man kann den Mitarbeitern in den psychiatrischen Kliniken aber kaum Vorwürfe machen. Ihr Handlungsraum ist durch die jeweiligen Psychisch-Kranken-Hilfegesetze stark begrenzt. Zuerst einmal muss eine psychische Erkrankung diagnostiziert sein. Ist das nicht gegeben, kann der Tatverdächtige gleich wieder gehen. Wenn das gegeben ist, muss eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Fast alle Handlungen müssen dann von einem Richter abgesegnet werden. Stellt ein Arzt z.B. Fremdgefährdung fest und der Tatverdächtige verhält sich dann ruhig und besonnen und zeigt keine Anzeichen eines „psychischen Ausnahmezustands“ mehr, muss man ihn auch schon wieder gehen lassen. Und zwar unabhängig davon, was zuvor passiert ist. Der Aschaffenburger Täter griff in einem Rettungswagen die Sanitäter derart massiv an, dass er nicht nur fixiert sondern auch von einem Notarzt in Narkose gelegt werden musste. Da er aber in der Klinik ruhiges Verhalten an den Tag legte, war er in weniger als zehn Stunden wieder auf freiem Fuß.
Jetzt kann sich jeder, der bis drei zählen kann, ausmalen, dass man derartige Diagnosen über psychische Erkrankungen und dem möglichen Vorliegen einer Fremdgefährdung nicht binnen Stunden zuverlässig treffen kann. Die Rede ist nicht von einer Knieverletzung, die mit bildgebender Untersuchung binnen weniger Minuten diagnostiziert werden kann. Es braucht eigentlich eine längere Zeit der Beobachtung solcher Personen, wie sie in Situationen XYZ reagieren, mal unter Einfluss von Medikamenten, mal ohne, usw.
Das gibt aber das jeweilige Gesetz in der Theorie nur unter strengsten Vorgaben her, die in der Praxis äußerst schwer einzuhalten und umzusetzen sind. Die Menschenwürde…..
Und so kommen solche Täter solange immer wieder nach kürzester Zeit wieder auf freien Fuß, bis sie dann getötet haben. Die Zunahme solcher Einweisungen resultiert zudem aus meiner Sicht daraus, dass diese Möglichkeit viel zu häufig und schnell genutzt wird.
Verständlich einerseits, da oftmals die Tat und die Umstände nicht für eine Untersuchungshaft ausreichen. Dann muss man aber die Gegebenheiten derart anpassen, dass sie die Bevölkerung auch tatsächlich schützen. Es geht nämlich nicht nur darum, den betreffenden Personen zu helfen, sondern auch um den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten, was bei dem ganzen Prozedere solange einen viel zu geringen Stellenwert hat, bis dann ein Mensch getötet wurde.
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