Michael: Ein Iraker besitzt nur eine befristete...
Ein Iraker besitzt nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis - die auch noch illegal erteilt wurde.
Trotzdem arbeitet er in der Ausländerbehörde Darmstadt und trifft dort Entscheidungen über Asylanträge und Aufenthaltsgenehmigungen - was eine hoheitliche Aufgabe darstellt und nur durch Beamte oder verbeamtete Tarifbeschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit gemacht werden darf gemäß GG.
Nicht mal ein Deutscher, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf diese Aufgaben übernehmen.
https://x.com/Bundeskanz50246/status/2079492646234436073